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Einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen beantragen, die konkreten Schritte

Abschlussprüfung, Abitur, Hochschule: der Nachteilsausgleich folgt einem genauen Verfahren und einem engen Zeitplan. So stellen Sie den Antrag zusammen, ohne sich zu spät daranzumachen.

Eine vom Ministerium geregelte Anpassung

Der Zeitzuschlag (tiers-temps) ist eine Prüfungsanpassung, die Prüflingen zusätzliche Zeit gewährt (in der Regel ein Drittel der ursprünglichen Dauer), wenn ein Gesundheitszustand, eine Behinderung oder eine Lernstörung das schriftliche Arbeiten verlangsamt. Er betrifft den mittleren Schulabschluss (brevet), das Abitur (baccalauréat), Auswahlverfahren und die Hochschule. Der Antrag wird mehrere Monate vor der Prüfung gestellt, auf Grundlage eines medizinischen Dossiers, und bezieht je nach Schulstufe bestimmte Akteure ein.

Wer eine Zeitverlängerung (tiers-temps) in Anspruch nehmen kann

Der Zeitzuschlag ist nicht den von der MDPH anerkannten Behinderungssituationen vorbehalten. Er richtet sich weiter gefasst an Prüflinge, die Folgendes haben:

  • eine nachgewiesene Lernstörung (Lese-Rechtschreib-Störung, Dyspraxie, Sprachentwicklungsstörung, Rechenstörung)
  • eine Aufmerksamkeitsstörung oder neurologische Entwicklungsbesonderheit (ADHS, ASS)
  • eine chronische Erkrankung oder eine ermüdende Behandlung (Epilepsie, Diabetes, Mukoviszidose)
  • eine vorübergehende beeinträchtigende Situation (Handgelenkbruch, nach einer Operation)

All diese Gründe sind zulässig, wenn sie ärztlich dokumentiert sind.

Welche Prüfungen betroffen sind

Alle nationalen Prüfungen eröffnen Anspruch auf Anpassungen:

  • der mittlere Schulabschluss der Collèges (brevet, DNB)
  • das allgemeine, technologische und berufliche Abitur (baccalauréat)
  • Auswahlverfahren des öffentlichen Dienstes
  • Hochschulprüfungen (Bachelor, Master, Fachschulen)

Der Zeitzuschlag gilt seit der letzten Reform auch für die Prüfungen der laufenden Bewertung des Abiturs.

Die Schritte, Schritt für Schritt

Der Zeitplan variiert je nach Stufe, aber die Logik bleibt dieselbe:

  1. spätestens zu Beginn des Jahres der Prüfung einen Termin mit dem Schularzt oder dem von der MDPH benannten Arzt vereinbaren
  2. ein detailliertes medizinisches Dossier mit unterstützenden Befunden zusammenstellen
  3. den Antrag bei der Schulleitung (Collège, Lycée) oder beim Behindertenreferat (Universität) einreichen
  4. die ärztliche Stellungnahme erhalten, die die Liste der Anpassungen vorschlägt
  5. die schriftliche Entscheidung des Rektors vor der Prüfung erhalten

Für das Abitur wird der Antrag vor dem 30. November des Prüfungsjahres eingereicht. Für den mittleren Schulabschluss vor dem 30. Dezember. Für die Hochschule ab Beginn des akademischen Jahres.

Was die ärztliche Akte enthalten muss

Ein solides Dossier verkürzt die Bearbeitungszeiten. Es umfasst:

  • ein detailliertes ärztliches Attest der Fachperson, die die Situation begleitet (Neuropädiater, Psychiater, Hausarzt)
  • die aktuellen Befunde (Logopädie, Psychologie, Neuropsychologie, Ergotherapie)
  • die früheren Anpassungen, die im Unterricht umgesetzt wurden (PAP, PPS, Protokolle des Bildungsteams)
  • eine Erklärung des volljährigen Prüflings oder seiner gesetzlichen Vertreter, die die beantragten Anpassungen benennt

Über das administrative Dossier hinaus bleibt es eine andere Aufgabe, einer Aufsichtsperson, die der oder die Jugendliche zum ersten Mal trifft, in wenigen Sekunden zu erklären, wie er oder sie funktioniert. Manche Prüflinge nutzen für diese schnelle Vermittlung ein myHandiQR-Profil, ohne am Morgen der Prüfung alles erneut erklären zu müssen.

Der Tag der Prüfung

Einige Anhaltspunkte, damit die Anpassung reibungslos abläuft:

  • mit einer Kopie der rektoralen Mitteilung erscheinen
  • den zugewiesenen Raum prüfen: Prüflinge mit Anpassung werden oft zusammengelegt
  • die genaue Gesamtdauer kennen: ein Zeitzuschlag auf 4 Stunden ergibt 5 Stunden 20
  • einen Snack und etwas zu trinken einplanen, wenn die Dauer es rechtfertigt

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Eine Ablehnung ist selten, aber möglich. Mehrere Optionen:

  • innerhalb von 2 Monaten einen formlosen Widerspruch beim Rektor einlegen
  • das Dossier mit einem neuen Befund ergänzen und erneut einreichen
  • sich für das Verfahren von einer spezialisierten Vereinigung begleiten lassen

Eine Ablehnung beruht oft auf einem unzureichend präzisen medizinischen Dossier und nicht auf einer grundsätzlichen Meinungsverschiedenheit.

Zum Mitnehmen

  • Der Zeitzuschlag ist nicht der anerkannten Behinderung vorbehalten: jede dokumentierte Lernstörung eröffnet Anspruch auf eine Anpassung.
  • Abitur: vor dem 30. November. Mittlerer Schulabschluss: vor dem 30. Dezember. Außerhalb der Frist wird der Antrag fast unmöglich zu bearbeiten.
  • Das detaillierte medizinische Dossier ist das einzige Element, das wirklich zählt: Befunde, Atteste, frühere Anpassungen.
  • Die rektorale Mitteilung kommt vor der Prüfung an und muss am Prüfungstag vorgelegt werden.
  • Bei einer Ablehnung ist ein formloser Widerspruch innerhalb von 2 Monaten nach der Entscheidung möglich.
Und myHandiQR, wo passt es da hinein?

Mit einer Behinderung leben: der Kontext gesetzt, der Austausch befreit.

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